Entsprechend der Corona Schutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 25.01.2021 haben wir unser Hygienekonzept erneut angepasst. Es liegt jetzt in Fassung VII vor.
I. Pfarrbüros
Die Pfarrbüros bleiben ab sofort wieder für den öffentlichen Verkehr geschlossen, sind aber – zu den gewohnten Öffnungszeiten – telefonisch erreichbar.
II. Gottesdienste
die Kirchen bleiben aber für das persönliche Gebet geöffnet!
unabhängig von den Gottesdiensten gilt innerhalb des Kirchengebäudes:
(vgl. CoronaSchVO § 3 (1) & (2)/§ 1 (3) & (5))
(vgl. CoronaSchVO § 2 (1a,b)/§ 1 (3) & (5))
ausgenommen Familien ein Hausstand mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand; Kinder werden NICHT gezählt) (vgl. CoronaSchVO § 2 (2))
Entsprechende Markierungen auf dem Boden bzw. den Bänken geben hierfür Orientierung